Winterdienst

Ihr Win­ter­dienst

In Tei­len Deutsch­lands, beson­ders in Nord­rhein-West­fa­len, beson­ders in Bochum, haben wir nicht oft mit star­kem Schnee­fall zu tun. Wenn viel Schnee fällt, bleibt er oft­mals auch nicht wirk­lich lan­ge lie­gen und ver­wan­delt sich am nächs­ten Tag in Schlamm auf den Stra­ßen. Bei Minus­gra­den und Schnee­matsch ist aller­dings auch Vor­sicht gebo­ten. Denn wenn der geschmol­ze­ne Schnee wie­der friert, kann es ohne Räu­men und Streu­en zu glat­tem Eis auf den Wegen füh­ren. Die­se Glät­te von Eis oder Schnee kann bei Pas­san­ten im Win­ter zu schwer­wie­gen­den Ver­let­zun­gen füh­ren. Des­we­gen bie­ten wir einen Win­ter­dienst in Bochum und Umge­bung an. 

Wer ist für den Win­ter­dienst verantwortlich?

Die öffent­li­chen Stra­ßen, also Haupt­stra­ßen, wer­den natür­lich von der Stadt Bochum geräumt und gestreut, damit ein nor­ma­ler Stra­ßen­ver­kehr auch bei anhal­ten­dem Schnee­fall gewähr­leis­tet wer­den kann, sowohl für einen nor­ma­len Berufs­ver­kehr als auch für den öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr. Doch neben der Stra­ßen­rei­ni­gung, die von der Stadt oder Kom­mu­ne über­nom­men wird, müs­sen auch die Wege vor Grund­stü­cken geräumt werden.

Gene­rell haben Ver­mie­ter bzw. Eigen­tü­mer haben die Pflicht, die Zugän­ge zum Haus und die Geh­we­ge vor dem Haus zu räu­men. Dazu gehört natür­lich, den Schnee weg­zu­schau­feln sowie zu streu­en. Doch auch hier müs­sen bestimm­te Rege­lun­gen beach­tet wer­den. Bei­spiels­wei­se darf nicht in jeder Stadt mit Salz gestreut wer­den. Der Umwelt zulie­be kann dann bei­spiels­wei­se Roll­splitt oder Sand zum Ein­satz kom­men. Die Eigen­tü­mer eines Miet­hau­ses kön­nen ent­we­der die Mie­ter durch den Miet­ver­trag zur Ver­ant­wor­tung zie­hen, sich um den Win­ter­dienst sel­ber zu küm­mern. Die ande­re Mög­lich­keit wäre, direkt einen exter­nen Dienst­leis­ter wie unse­re Gebäu­de­rei­ni­gung zu enga­gie­ren. Auch wenn die Auf­ga­be bei den Mie­tern liegt, kön­nen die­se sich zusam­men­schlie­ßen und ein­stim­mig einen exter­nen Dienst­leis­ter beauf­tra­gen. Denn wenn die Ver­ant­wor­tung über­tra­gen wird, sind auch die­je­ni­gen haft­bar, falls bei Glät­te jemand auf die­sem Stück fällt und sich ver­letzt. Das gilt nicht nur für Pri­vat­per­so­nen, son­dern natür­lich auch für Unternehmen.

Schnee räumen
  • Schnee räu­men

    Wege und Zufahr­ten von Schnee und Eis befreien

  • Streu­en

    Mit Salz oder umwelt­freund­li­chen Alternativen

  • Ein­fahr­ten räumen

    Damit Ihre Park­plät­ze und Zufahr­ten ohne Gefahr befahr­bar sind.

  • Not­fall­dienst

    Auch bei spon­ta­nem Schnee­fall sind wir für unse­re Kun­den da.

Der Früh­ling bedeu­tet kei­ne Entwarnung!

Im Mai kommt es regel­mä­ßig zu einem Wet­ter­phä­no­men, wel­ches auf die Eis­hei­li­gen zurück­zu­füh­ren ist. Doch wer oder was sind die Eis­hei­li­gen eigent­lich? Das Natur­phä­no­men fin­det an den Gedenk­ta­gen der Eis­hei­li­gen Mamer­tus, Pan­kra­ti­us, Ser­va­ti­us, Boni­fa­ti­us und Sophia statt. Ihre Gedenk­ta­ge sind vom 11. bis zum 15. Mai. Die Bezeich­nung des Phä­no­mens geht auf alte Bau­ern­re­geln zurück, die wie­der­um auf jahr­hun­der­te­lan­ger Wet­ter­be­ob­ach­tung basie­ren. Die­se Bau­ern­re­geln sind jedoch so alt, dass die aus einer Zeit stam­men, in der ein ande­rer Kalen­der benutzt wur­de. Durch die Umstel­lung zu unse­rem Kalen­der müs­sen ihre Gedenk­ta­ge eigent­lich um 10 Tage nach hin­tern ver­scho­ben wer­den, also auf den 21.–25. Mai. Um das Andenken der Eis­hei­li­gen zu bewah­ren, hat man die ursprüng­li­chen Gedenk­ta­ge beibehalten.

Ab Anfang Mai sind die Tem­pe­ra­tu­ren am euro­päi­schen Fest­land meis­tens recht hoch und der Kon­ti­nent wärmt sich schnell auf. Das Meer jedoch erwärmt sich in der Regel lang­sa­mer als der Kon­ti­nent. So kommt es zu einer Tem­pe­ra­tur­dif­fe­renz zwi­schen Land und Meer, die zu der Bil­dung eini­ger Tief­druck­ge­bie­te führt. Die Luft­strö­me ver­schie­ben sich so, dass die war­me Luft des Fest­lands zu den Polar­ge­bie­ten gedrückt wird und die eis­kal­te Luft aus dem Nor­den wird zu uns gedrückt. Gibt es eine ster­nen­kla­re Nacht wäh­rend die­ses Phä­no­mens, kann es auch zu Boden­frost kommen.

Unser Win­ter­dienst für Sie

Wenn es zu spon­ta­nem Schnee­fall oder Boden­frost kommt, ist ein Win­ter­dienst natür­lich wich­tig, da glat­te Geh­we­ge oder Stra­ßen eine Gefahr für Sie, Ihre Kun­den und Lie­fe­ran­ten dar­stel­len. Vie­len feh­len jedoch die Zeit oder die nöti­gen Gerä­te für die­se Arbeit im Win­ter. Falls dies der Fall ist, sind wir mit unse­rem Win­ter­dienst Bochum der rich­ti­ge Ansprech­part­ner für alle anfal­len­den Auf­ga­ben! Schnee­schip­pen, Wege räu­men, Salz (oder Alter­na­ti­ven) streu­en und Zufahr­ten von Schnee befrei­en, zäh­len zu unse­ren Auf­ga­ben. Unse­re Mit­ar­bei­ter brin­gen lang­jäh­ri­ge Erfah­run­gen im Win­ter­dienst mit, sodass alle not­wen­di­gen Maß­nah­men vor­aus­sich­tig, schnell und zuver­läs­sig durch­ge­führt wer­den und wir für Sie über­neh­men können.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Win­ter­dienst Bochum und unse­ren Dienst­leis­tun­gen fin­den Sie auf unse­rer Home­page. Unter ande­rem ste­hen wir bei wei­te­ren Fra­gen, ob zu unse­rem pro­fes­sio­nel­len Win­ter­dienst oder unse­ren Rei­ni­gungs­dienst NRW, ger­ne per Tele­fon zur Ver­fü­gung. Gemein­sam wird dann ein Kon­zept mit einem indi­vi­du­el­len Ange­bot ent­wi­ckelt, wel­ches Ihr Anlie­gen abdeckt.

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