Winterdienst

Ihr Win­ter­dienst

In Tei­len Deutsch­lands, beson­ders in Nord­rhein-West­fa­len, beson­ders in Bochum, haben wir nicht oft mit star­kem Schnee­fall zu tun. Wenn viel Schnee fällt, bleibt er oft­mals auch nicht wirk­lich lan­ge lie­gen und ver­wan­delt sich am nächs­ten Tag in Schlamm auf den Stra­ßen. Bei Minus­gra­den und Schnee­matsch ist aller­dings auch Vor­sicht gebo­ten. Denn wenn der geschmol­ze­ne Schnee wie­der friert, kann es ohne Räu­men und Streu­en zu glat­tem Eis auf den Wegen füh­ren. Die­se Glät­te von Eis oder Schnee kann bei Pas­san­ten im Win­ter zu schwer­wie­gen­den Ver­let­zun­gen füh­ren. Des­we­gen bie­ten wir einen Win­ter­dienst in Bochum und Umge­bung an. 

Wer ist für den Win­ter­dienst verantwortlich?

Die öffent­li­chen Stra­ßen, also Haupt­stra­ßen, wer­den natür­lich von der Stadt Bochum geräumt und gestreut, damit ein nor­ma­ler Stra­ßen­ver­kehr auch bei anhal­ten­dem Schnee­fall gewähr­leis­tet wer­den kann, sowohl für einen nor­ma­len Berufs­ver­kehr als auch für den öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr. Doch neben der Stra­ßen­rei­ni­gung, die von der Stadt oder Kom­mu­ne über­nom­men wird, müs­sen auch die Wege vor Grund­stü­cken geräumt werden.

Gene­rell haben Ver­mie­ter bzw. Eigen­tü­mer haben die Pflicht, die Zugän­ge zum Haus und die Geh­we­ge vor dem Haus zu räu­men. Dazu gehört natür­lich, den Schnee weg­zu­schau­feln sowie zu streu­en. Doch auch hier müs­sen bestimm­te Rege­lun­gen beach­tet wer­den. Bei­spiels­wei­se darf nicht in jeder Stadt mit Salz gestreut wer­den. Der Umwelt zulie­be kann dann bei­spiels­wei­se Roll­splitt oder Sand zum Ein­satz kom­men. Die Eigen­tü­mer eines Miet­hau­ses kön­nen ent­we­der die Mie­ter durch den Miet­ver­trag zur Ver­ant­wor­tung zie­hen, sich um den Win­ter­dienst sel­ber zu küm­mern. Die ande­re Mög­lich­keit wäre, direkt einen exter­nen Dienst­leis­ter wie unse­re Gebäu­de­rei­ni­gung zu enga­gie­ren. Auch wenn die Auf­ga­be bei den Mie­tern liegt, kön­nen die­se sich zusam­men­schlie­ßen und ein­stim­mig einen exter­nen Dienst­leis­ter beauf­tra­gen. Denn wenn die Ver­ant­wor­tung über­tra­gen wird, sind auch die­je­ni­gen haft­bar, falls bei Glät­te jemand auf die­sem Stück fällt und sich ver­letzt. Das gilt nicht nur für Pri­vat­per­so­nen, son­dern natür­lich auch für Unternehmen.

Schnee räumen
  • Schnee räu­men

    Wege und Zufahr­ten von Schnee und Eis befreien

  • Streu­en

    Mit Salz oder umwelt­freund­li­chen Alternativen

  • Ein­fahr­ten räumen

    Damit Ihre Park­plät­ze und Zufahr­ten ohne Gefahr befahr­bar sind.

  • Not­fall­dienst

    Auch bei spon­ta­nem Schnee­fall sind wir für unse­re Kun­den da.