Reinigungsintervalle, Qualität & Sicherheit
Eine professionelle Gebäudereinigung lebt von klaren Abläufen, abgestimmten Intervallen und höchsten Standards bei Qualität und Sicherheit. Bei REGEMA steht jedes Objekt im Mittelpunkt – mit einem individuellen Konzept, das sich exakt an Ihre Nutzungsfrequenz und Ihre hygienischen Anforderungen anpasst.
Individuelle Reinigungsintervalle nach Bedarf
Das Intervall richtet sich nach der Nutzung und den Hygieneanforderungen Ihres Objekts. Üblich sind tägliche, wöchentliche oder monatliche Intervalle; außerordentliche Zusatztermine, beispielsweise nach Events oder saisonalen Spitzen, sind jederzeit möglich. Rhythmus und Umfang der Reinigung legen wir im Vorfeld gemeinsam mit Ihnen fest. Dadurch erhalten Sie eine Leistung, die genau zu Ihrem Betrieb und Ihren Arbeitszeiten passt.
Empfohlene Reinigungsintervalle nach Objekttyp
Die richtige Reinigungsfrequenz hängt von Nutzung, Mitarbeiterzahl, Besucheraufkommen und Hygieneanforderungen ab. Als Orientierung gelten folgende Richtwerte aus der Praxis:
- Büros mit bis zu 10 Mitarbeitenden: 2–3× wöchentlich für Böden und Oberflächen; tägliche Sanitärreinigung ab 2 WCs empfohlen.
- Büros mit über 25 Mitarbeitenden oder Kundenverkehr: Tägliche Unterhaltsreinigung für Böden, Oberflächen und Sanitäranlagen; Küche täglich oder jeden zweiten Tag.
- Medizinische Einrichtungen und Praxen: Tägliche Reinigung und Desinfektion aller Kontaktflächen; Wartebereich und Sanitär mehrmals täglich bei hohem Patientenaufkommen.
- Industriehallen und Lagerflächen: Wöchentlich bis monatlich je nach Verschmutzungsgrad; Verkehrswege und Sozialbereiche häufiger.
- Öffentliche Einrichtungen und Schulen: Täglich in Unterrichtszeiten; besondere Reinigung nach Veranstaltungen oder in Ferienzeiten.
- Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen: 1–2× wöchentlich; bei mehreren Mietparteien oft häufiger vereinbart.
Fensterflächen, Polstermöbel und technische Geräte benötigen meist keine tägliche Pflege, sondern monatliche oder quartalsweise Sondertermine. REGEMA definiert diese Frequenzen für jedes Objekt individuell im Leistungsverzeichnis.
Flexible Einsatzzeiten – auch außerhalb der Bürozeiten
Wir wissen, dass Sauberkeit den Betriebsablauf nicht stören darf. Deshalb stimmen wir unsere Einsätze so ab, dass Ihre Arbeit ungestört bleibt – auf Wunsch frühmorgens, spätabends, nachts, am Wochenende oder an Feiertagen. Besonders praktisch in einem Büro mit festen Mitarbeiterzeiten. So lässt sich die Büroreinigung ohne Probleme und ohne Störungen Ihrer Mitarbeiter erledigen. REGEMA ist 24/7 einsatzbereit und arbeitet ausdrücklich auch außerhalb Ihrer Bürozeiten. Selbst an Weihnachten, Ostern oder weiteren Feiertagen stehen unsere Teams nach Absprache bereit. Einen klassischen Bereitschaftsdienst bieten wir nicht an, dafür aber hohe Flexibilität und schnelle Reaktionszeiten.
Feste Teams und strukturierte Qualitätssicherung
Verlässlichkeit entsteht durch Kontinuität. Daher setzen wir ausschließlich geschulte, feste Teams ein, die mit Ihrem Objekt vertraut sind. Grundlage jeder Arbeit ist ein objektindividuelles Leistungsverzeichnis, das genau festlegt, welche Bereiche in welchem Turnus gereinigt werden. Die Ergebnisse werden regelmäßig durch unsere Objektleiter kontrolliert, um dauerhaft hohe Qualität sicherzustellen. Während der gesamten Laufzeit haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihr Feedback aufnimmt und zügig umsetzt.
Hygienestandards mit Nachweis
In besonders sensiblen Bereichen – etwa in medizinischen Einrichtungen – kann die Wirksamkeit der Reinigung zusätzlich durch sogenannte Abklatschtests (z. B. Hygicult TPC) belegt werden. So erhalten Sie dokumentierbare Hygiene auf Prüf- und Auditniveau, die auch den Anforderungen externer Kontrollen standhält.
Transparenter Ablauf von Anfang an
Nach Ihrer Anfrage vereinbaren wir kurzfristig einen Besichtigungstermin. Auf dieser Basis erstellen wir ein maßgeschneidertes Leistungsverzeichnis (Details zu Zertifizierungen und Standards) und senden Ihnen anschließend Ihr individuelles Angebot. Sobald Sie zustimmen, starten wir mit der Ausführung – zuverlässig, strukturiert und pünktlich.
Sicherheit & Datenschutz
Sensible Abläufe erfordern höchste Sorgfalt. Die Schlüsselverwaltung erfolgt bei REGEMA über ein dokumentiertes Verfahren mit anonymisierten und codierten Kennzeichnungen. Die Einweisung in Alarm- und Sicherheitssysteme wird schriftlich festgehalten und von uns protokolliert. Personen- und Objektdaten behandeln wir selbstverständlich gemäß allen Datenschutz- und Vertraulichkeitsvorgaben. Haftungs- und Zugangsregelungen dokumentieren wir bereits im Vorfeld, sodass Sie jederzeit absolute Transparenz über alle Prozesse haben.
Mit diesem klaren System aus festen Intervallen, geschulten Teams, dokumentierten Prozessen und nachweisbarer Qualität schafft REGEMA die Grundlage für langfristige Sauberkeit und Vertrauen – Tag für Tag, im gesamten Ruhrgebiet und darüber hinaus.
Weitere Details finden Sie in unserem Beitrag zum Ablauf unserer Reinigungsleistungen.
Häufige Fragen zu Reinigungsintervallen
Wie oft sollte ein Büro gereinigt werden?
Die Antwort hängt von Größe, Mitarbeiterzahl und Besucherfrequenz ab. Als Faustregel gilt: Ab 10 Mitarbeitenden oder regelmäßigem Kundenverkehr empfiehlt sich eine Reinigung 3–5× pro Woche. Sanitäranlagen und Küchen sollten in der Regel täglich gereinigt werden – unabhängig von der Bürogröße. Fenster und Polstermöbel genügen in der Regel mit einem monatlichen oder quartalsweisen Turnus.
Kann das Reinigungsintervall während des Vertrags geändert werden?
Ja, bei REGEMA sind Anpassungen des Intervalls jederzeit nach Absprache möglich. Ob Sie in der Hauptsaison mehr Reinigungsdurchgänge benötigen oder in Urlaubszeiten reduzieren möchten – wir passen das Leistungsverzeichnis flexibel an Ihre aktuellen Anforderungen an.
Was ist der Unterschied zwischen Unterhaltsreinigung und Grundreinigung?
Die Unterhaltsreinigung ist eine regelmäßige, intervallgebundene Reinigung für laufende Sauberkeit (täglich bis wöchentlich). Die Grundreinigung ist eine tiefergehende Einmalreinigung, die über die normale Unterhaltsreinigung hinausgeht – zum Beispiel einmal jährlich oder nach besonderen Ereignissen. Beide Leistungen ergänzen sich und können bei REGEMA kombiniert werden.




