Hinweisgeberschutzgesetz

Gemäß dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz, das am 2. Juni 2023 in Kraft getreten ist, sind wir verpflichtet, angemessene Maßnahmen zum Schutz von Personen zu ergreifen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Rechtsverstöße melden.

Unser Ziel ist es, eine offene und transparente Arbeitsumgebung zu fördern, in der sich alle Mitarbeiter sicher fühlen, Bedenken zu äußern. Wenn Sie einen Rechtsverstoß melden, werden Sie vor jeglichen Repressalien geschützt.

Wir haben interne Meldestellen eingerichtet, um Beschwerden entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt und gründlich untersucht.

Bitte beachten Sie, dass dieses Gesetz besondere Bestimmungen zum Schutz von Hinweisgebern enthält, die weit über bisher bestehende Regelungen hinausgehen.

Bitte wenden Sie sich an:

Thomasz Kurylonek

  • 0163 734 36 13
  • kurylonek@regema.de

Wir weisen darauf hin, dass falsche Hinweise strafbar sein können, zur Verlust der Anonymität führen, und auch zu einem eventuellen Schadensersatzanspruch.